Gummi arabicum
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Gummi arabicum (auch Gummiarabikum) wird als Exsudat aus dem Pflanzensaft von Verek-Akazie (Acacia senegal) und Seyal-Akazie (Acacia seyal) gewonnen. Gummi arabicum ist ein natürliches Polysaccharid.
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Verwendung
Als Lebensmittelzusatzstoff wird Gummi arabicum Lebensmitteln als Verdickungsmittel, Emulgator und als Stabilisator zugesetzt. Hierbei ist vor allem die Anwendung in Getränke-Emulsionen sowie im Süßwarenbereich (Gummi-Artikel und Überzug von Dragees) hervorzuheben.
Es ist in der Europäische Union als Lebensmittelzusatzstoff der Nummer E 414 zugelassen.
Auch bei der Medikament enherstellung wird Gummi arabicum für die Oberflächenstabilisierung von Dragees angewendet.
Eine ehemals weit verbreitete Verwendung von Gummi arabicum ist die Gummierung von Papier. Dadurch werden Etiketten, Briefmarken, Briefumschläge, Verpackungen oder Klebeband|Klebebänder beim Anfeuchten verschließbar bzw. "klebbar" gemacht.
Eine Lösung von Gummi arabicum nennt man auch Gummiwasser. Aus Gummiwasser und Ruß wurde schon in der Antike in Ägypten und China Tinte hergestellt.
Gummi arabicum wird zur Herstellung von Künstlerfarben verwendet: für Aquarellfarbe, Gouachefarbe und Temperafarben. Dabei dient es als Bindemittel für die Farbpigmente.
Louis-Alphonse Poitevin entwickelte 1855 ein fotografisches Pigmentverfahren mit Gummi arabicum und Chromaten. Es ist eines der klassischen Edeldruckverfahren, das von 1858 von John Pouncy (1820-1894) verbessert wurde. Es wird auch heute noch von Künstlern und Fotografen angewendet.
Auch bei der klassischen Lithografie fand Gummi arabicum beim Vorbehandeln der Lithosteine Verwendung. Im Orgelbau wird Gummi arabicum in einer Mischung mit Kreide zum Oberflächenschutz und später zum Polieren bei der Herstellung von Metallpfeifen eingesetzt.
Ferner wird es unter anderem auch als Zusatzstoff in Tabakwaren verwendet (Gummierung der Blättchen).
Im Alten Ägypten wurde Gummi arabicum auch zur Einbalsamierung von Toten verwendet.
Einstufung und Kennzeichnung
CAS-Nr.: 9000-01-5 Gummi Arabicum ist nach der Stoffrichtlinie 67/548/EWG und nationalen Regelungen nicht kennzeichnungspflichtig.
Gewinnung
Man schneidet die Baumrinde in einem nach unten gerichteten Winkel ein. Der austretende Milchsaft bildet einen Tropfen mit einem Durchmesser von 2 - 7 cm. Dieser Saft wird aufgefangen und getrocknet. Meist wird jeden zweiten Tag ein weiterer Schnitt unterhalb des alten gemacht.