Diskussion:Urheberrecht

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Vorschläge

Kopieren von (nicht selber gemachten) Fotos oder Gemälden. Hier wirds kritischer. Wenn wir uns von einem Foto oder Gemälde eine Anregung holen, muss bei dem neuen Werk ein deutlicher Unterschied zu dem Orignalwerk erkennbar sein. Das Original darf nur als Anregung dienen. Hier handelt es sich dann um freie Benutzung des Originales, wodurch ein neues selbständiges Werk entstehen muss. Wenn die Ähnlichkeit zu gross ist, handelt es sich um eine zustimmungspflichtige Benutzung. Die Frage, ob freie oder zustimmungspflichtige Benutzung vorliegt, kann letztlich nur ein Gericht entscheiden (also nicht 1:1 abmalen!).

http://www.urheberrecht.org/law/normen/urhg/2003-09-13/text/

http://www.schmunzelkunst.de/saq.htm

http://www.irights.info <- für digitales Urheberrecht

http://bundesrecht.juris.de/urhg/

--Daniel 16:52, 21. Apr. 2007 (CEST)

Ich würde die wichtigsten Infos hier entnehmen und fertig. Dazu den Copyrightbeitrag aus der KB. In den Regeln aufnehmen das man sich daran zuhalten hat. --Sladdi 10:12, 25. Apr. 2007 (CEST)

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